Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Klingt sperrig – ist aber ein wichtiges Thema für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Also: Ja, auch für viele KMU.Wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist, wie Sie Ihre Website oder Software rechtzeitig anpassen – und warum das Ganze mehr Chance als Pflicht ist.
🧾 Was steckt hinter dem BFSG?
Das BFSG verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, ihre Produkte und Services barrierefrei zu gestalten – also so, dass Menschen mit Behinderungen, ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können.
👀 Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen im B2C-Bereich, die digitale oder technische Produkte und Services für Endkund*innen bereitstellen, zum Beispiel:
📱 Produkte:
- Computer, Tablets, Smartphones
- Smart-TVs
- E-Book-Reader
- Fahrkartenautomaten, Geldautomaten
💻 Dienstleistungen:
- Telekommunikation & Banking
- E-Commerce & Onlineshops
- E-Book-Plattformen
- Online-Buchungssysteme (z. B. ÖPNV)
Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Jahresumsatz.
🧠 Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Damit ein digitales Angebot barrierefrei ist, muss es z. B.:
- gut lesbar sein (Kontraste, Schriftgrößen),
- sich mit Tastatur & Screenreader bedienen lassen,
- einfache Sprache verwenden,
- Inhalte auch über Ton oder Text zugänglich machen (z. B. durch Untertitel oder Audiobeschreibung).
Klingt aufwändig? Ist machbar – wenn man rechtzeitig plant.
📅 Welche Fristen gelten?
- Ab 28. Juni 2025: Neue Produkte & Services müssen barrierefrei sein.
- Bestehende Dienstleistungen müssen erst ab Juni 2030 angepasst werden, wenn sie weiterhin angeboten werden.
Wichtig: Die Umsetzung braucht Zeit – nicht erst im Juni 2025 starten!
⚠️ Was passiert bei Verstößen?
- Bußgelder
- Verkaufsverbot für Produkte oder Services
- Behördliche Kontrollen (durch Landesbehörden & BAuA)
✅ Was sollten KMU jetzt tun?
- Check machen: Sind unsere Produkte oder Services betroffen?
- Barrierefreiheit früh einplanen – vor allem bei Websites, Apps, Terminals.
- Mitarbeitende schulen – Awareness schaffen!
- Barrierefreiheit testen – z. B. mit Tools wie WAVE, axe oder BITV-Test.
- Externe Unterstützung holen – wir helfen gern.
🚀 Unser Fazit: Pflicht mit Potenzial
Das BFSG ist kein Bürokratiemonster, sondern eine echte Chance:
- Neue Zielgruppen erreichen
- Rechtssicherheit gewinnen
- Digitale Qualität verbessern
- Gesellschaftlichen Beitrag leisten
DIGITALBÜRO LIMBURG unterstützt Sie bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer digitalen Lösungen – zuverlässig, praxisnah und: We make IT easy.
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