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♿ Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Klingt sperrig – ist aber ein wichtiges Thema für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Also: Ja, auch für viele KMU.Wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist, wie Sie Ihre Website oder Software rechtzeitig anpassen – und warum das Ganze mehr Chance als Pflicht ist.

🧾 Was steckt hinter dem BFSG?

Das BFSG verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, ihre Produkte und Services barrierefrei zu gestalten – also so, dass Menschen mit Behinderungenältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können.

👀 Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen im B2C-Bereich, die digitale oder technische Produkte und Services für Endkund*innen bereitstellen, zum Beispiel:

📱 Produkte:

  • Computer, Tablets, Smartphones
  • Smart-TVs
  • E-Book-Reader
  • Fahrkartenautomaten, Geldautomaten

💻 Dienstleistungen:

  • Telekommunikation & Banking
  • E-Commerce & Onlineshops
  • E-Book-Plattformen
  • Online-Buchungssysteme (z. B. ÖPNV)

Ausgenommen: Kleinstunternehmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio. € Jahresumsatz.

🧠 Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Damit ein digitales Angebot barrierefrei ist, muss es z. B.:

  • gut lesbar sein (Kontraste, Schriftgrößen),
  • sich mit Tastatur & Screenreader bedienen lassen,
  • einfache Sprache verwenden,
  • Inhalte auch über Ton oder Text zugänglich machen (z. B. durch Untertitel oder Audiobeschreibung).

Klingt aufwändig? Ist machbar – wenn man rechtzeitig plant.

📅 Welche Fristen gelten?

  • Ab 28. Juni 2025: Neue Produkte & Services müssen barrierefrei sein.
  • Bestehende Dienstleistungen müssen erst ab Juni 2030 angepasst werden, wenn sie weiterhin angeboten werden.

Wichtig: Die Umsetzung braucht Zeit – nicht erst im Juni 2025 starten!


⚠️ Was passiert bei Verstößen?

  • Bußgelder
  • Verkaufsverbot für Produkte oder Services
  • Behördliche Kontrollen (durch Landesbehörden & BAuA)

✅ Was sollten KMU jetzt tun?

  1. Check machen: Sind unsere Produkte oder Services betroffen?
  2. Barrierefreiheit früh einplanen – vor allem bei Websites, Apps, Terminals.
  3. Mitarbeitende schulen – Awareness schaffen!
  4. Barrierefreiheit testen – z. B. mit Tools wie WAVE, axe oder BITV-Test.
  5. Externe Unterstützung holen – wir helfen gern.

🚀 Unser Fazit: Pflicht mit Potenzial

Das BFSG ist kein Bürokratiemonster, sondern eine echte Chance:

  • Neue Zielgruppen erreichen
  • Rechtssicherheit gewinnen
  • Digitale Qualität verbessern
  • Gesellschaftlichen Beitrag leisten

DIGITALBÜRO LIMBURG unterstützt Sie bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer digitalen Lösungen – zuverlässig, praxisnah und: We make IT easy.

📩 Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Zukunft barrierefrei gestalten. Kontaktieren Sie uns jetzt!

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