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EU Cyber Resilience Act: Auswirkungen auf Unternehmen und IT-Betrieb

🚀 Was ist der Cyber Resilience Act (CRA)?

Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung (EU 2024/2847), die seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft ist und ab dem 11. Dezember 2027 vollständig anwendbar wird . Ziel ist, verbindliche Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für Produkte mit digitalen Elementen zu etablieren – von IoT-Geräten über Firmware bis hin zu Softwarebibliotheken.

📊 Umfang und betroffene Produkte

Der CRA gilt für alle Hardware- und Softwareprodukte, die direkt oder indirekt vernetzt sind – etwa Router, Betriebssysteme, Firmware, industrielle Steuerungssysteme, Smart-Home-Technik und mehr . Ausgenommen bleiben spezifische Bereiche wie Medizinprodukte, Fahrzeuge, Luft- und Raumfahrtgeräte sowie Produkte zur nationalen Sicherheit .

💡 Kernelemente und Anforderungen

  1. Entwicklungsprozess und Designphase: Hersteller müssen bereits im Design Sicherheitsmechanismen einplanen.
  2. Sichere Standardkonfigurationen und Möglichkeit zum Zurücksetzen auf „Secure Defaults“ .
  3. Update-Fähigkeit: Sicherheitsupdates, idealerweise automatisch und getrennt von Feature-Updates .
  4. Vulnerability-Management: Hersteller müssen Schwachstellen nachverfolgen, dokumentieren und verantwortungsbewusst melden .
  5. Konformitätsbewertung: Unkritische Produkte erfolgen durch Selbstzertifizierung; für kritische Produkte ist externe Prüfung vorgeschrieben .
  6. CE-Kennzeichnung: Hält ein Produkt die CRA-Anforderungen ein, erhält es die CE-Kennzeichnung als Sicherheitsnachweis .

⚠️ Verantwortung und Sanktionen für Unternehmen

Mit Inkrafttreten der CRA wird die Verantwortung eindeutig auf Hersteller, Importeure und Händler übertragen. Bei Nichteinhaltung drohen:

  • Verwaltungsanordnungen (z. B. Rückrufe),
  • Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes .

🗓️ Zeitlicher Fahrplan für Unternehmen

ZeitpunktMeilenstein
10. Dezember 2024Inkrafttreten der Verordnung
11. September 2026Beginn der Meldungspflichten bei Schwachstellen und Vorfällen
11. Dezember 2027Vollumfängliche Anwendung aller CRA-Anforderungen

Bereits ab 2026 müssen Unternehmen also Meldeprozesse etablieren und dokumentieren, während ab 2024 vermehrt technische Prüfsysteme eingeführt werden müssen.

📌 Empfehlungen für die IT-Abteilung

  • Präventiv handeln: Rechtzeitig Cyberrisiken analysieren und ein CRA-konformes Entwicklungskonzept aufsetzen.
  • Standardisierung nutzen: Auf Normen wie IEC 62443 und deutsche BSI-Vorgaben (z. B. TR‑03183) zurückgreifen .
  • Organisation etablieren: Werkzeuge für Schwachstellenmanagement, klare Update-Prozesse und Reporting-Routinen implementieren.
  • Externe Prüfstellen integrieren: Bei kritischen Produkten sollten benannte Stellen früh einbezogen werden.

🔍 Fazit

Der EU Cyber Resilience Act stellt einen grundlegenden Wandel in der Produktsicherheit digitaler Systeme dar. Durch verbindliche Anforderungen an Design, Updates und Schwachstellenmanagement, gepaart mit Konformitätsprüfungen und hohem Bußgeldrisiko, verschärft sich die Compliance‑Pflicht für Unternehmen erheblich. Gleichzeitig bietet der CRA die Chance, das Vertrauen in digitale Produkte durch CE-Kennzeichnung messbar zu erhöhen.

Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern sichern sich entscheidende Wettbewerbsvorteile in puncto Sicherheit, Transparenz und Marktposition.



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📚 Relevante Quellen

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