Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Online-Bestätigung seit Juli 2025 nur noch digital möglich

Digitalisierung im Steuerwesen: Neuer Standard seit Sommer 2025

Seit dem 20. Juli 2025 ist die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) ausschließlich online über die Plattform des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) möglich. Schriftliche, telefonische oder faxbasierte Anfragen wurden endgültig abgeschafft. Damit hat die Finanzverwaltung einen weiteren Schritt in Richtung vollständiger Digitalisierung umgesetzt und die rechtssichere Abwicklung innergemeinschaftlicher Geschäftsvorgänge gestärkt.

💡 Auswirkungen auf Unternehmen und Compliance

Für kleine und mittelständische Unternehmen war diese Umstellung von großer Bedeutung. Die korrekte Überprüfung der USt-IdNr. von Geschäftspartnern innerhalb der EU ist ein zentrales Element der Umsatzsteuer-Compliance. Nur durch eine ordnungsgemäße Bestätigung lässt sich die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen rechtlich absichern.

Das BZSt bietet zwei Varianten der Abfrage an:

  • Einfache Bestätigung – Überprüfung, ob eine USt-IdNr. gültig ist.
  • Qualifizierte Bestätigung – zusätzlich mit Angaben zu Name, Rechtsform und Anschrift des Geschäftspartners.

Besonders die qualifizierte Bestätigung ist essenziell, da sie als offizieller Nachweis dient, dass die innergemeinschaftliche Lieferung rechtssicher dokumentiert wurde.

📊 Vorteile der Umstellung

Die verpflichtende Nutzung der Online-Plattform brachte für Unternehmen spürbare Verbesserungen:

  • Höhere Rechtssicherheit durch qualifizierte Bestätigungen.
  • Zeitersparnis dank Sammelanfragen für mehrere Nummern gleichzeitig.
  • Automatisierte Integration in IT-Systeme und Buchhaltungssoftware.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit durch einheitliche digitale Prozesse.

Damit wurde die Dokumentation von USt-IdNr.-Bestätigungen nicht nur effizienter, sondern auch besser in die digitale Infrastruktur von Unternehmen eingebettet.

⚙️ Technische Integration mit der BZSt-API

Für Unternehmen ist insbesondere die BZSt-API relevant, die eine direkte Anbindung an das System des Bundeszentralamts ermöglicht: https://api.evatr.vies.bzst.de/api-docs.
Über diese Schnittstelle lassen sich Anfragen automatisiert aus ERP-Systemen oder Buchhaltungssoftware stellen. So wird die Abfrage nicht nur rechtssicher, sondern auch in den täglichen Workflow integriert.

DIGITALBÜRO LIMBURG unterstützt Unternehmen bei der Implementierung dieser API und sorgt dafür, dass bestehende Systeme angepasst oder erweitert werden. Auf diese Weise können Abfragen vollautomatisch durchgeführt und zuverlässig dokumentiert werden – ohne zusätzlichen manuellen Aufwand.

🔍 Fazit: Mehr Effizienz durch Automatisierung

Mit der verpflichtenden Online-Abfrage seit Juli 2025 wurde die Digitalisierung der steuerlichen Prozesse in der EU weiter vorangetrieben. Für Unternehmen bietet diese Neuerung eine große Chance, Abläufe zu standardisieren, Compliance-Anforderungen besser einzuhalten und durch den Einsatz moderner Schnittstellen langfristig Zeit und Kosten zu sparen.

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Quellen

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